Mietvertrag

Auf einen Blick

Definition

Der Mietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über die Nutzung einer Mietsache gegen Zahlung einer Miete.

Beispiel

Die Parteien schließen einen Mietvertrag über eine Wohnung ab.

Weiterführende Informationen

Mietverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden, wobei die Schriftform empfohlen wird. Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er nach § 550 BGB für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist dann frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.

Mietverträge enthalten typischerweise Regelungen zu den Rechten und Pflichten beider Parteien, wie Mietzahlung, Leistung einer Mietkaution, Instandhaltung oder die Nutzung der Mietsache. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Im Streitfall entscheidet ein Gericht über die Auslegung der Vertragsklauseln. Sind die Klauseln des Mietvertrags Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), so gelten strengere Regulierungen bzgl. der Zulässigkeit von für Mieter nachteilige Regelungen.