Definition
Eine Kündigung ist die einseitige Erklärung einer Partei, das Mietverhältnis zu beenden, unter Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben.
Beispiel
Der Mieter kündigt seinen Mietvertrag fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Weiterführende Informationen
Im Mietrecht wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden. Eine ordentliche Kündigung erfordert die Einhaltung der gesetzlichen Fristen, während eine außerordentliche Kündigung bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen sofort möglich ist.
Vermieter benötigen einen berechtigten Kündigungsgrund, wie Eigenbedarf oder Zahlungsrückstände, während Mieter ohne Angabe von Gründen kündigen können. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte per Einwurf-Einschreiben versendet werden, um den Zugang nachweisen zu können. Im Streitfall entscheidet ein Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung.