Mitmieter

Auf einen Blick

Definition

Mitmieter sind Personen, die gemeinsam einen Mietvertrag, jeweils als Mieter, abschließen und für die Pflichten daraus gesamtschuldnerisch haften.

Beispiel

Ein Paar mietet gemeinsam eine Wohnung und beide werden im Mietvertrag als Mitmieter geführt.

Weiterführende Informationen

Mitmieter tragen gemeinsam die Verantwortung für die pünktliche Zahlung der Miete und die Einhaltung der Vertragsbedingungen. Sie haften als sog. Gesamtschuldner. Kündigungen und Änderungen des Mietvertrags bedürfen der Zustimmung aller Mitmieter. Kündigungen und sonstige Schreiben des Vermieters wiederum müssen an alle Mitmieter zugestellt werden. Im Streitfall, etwa bei Trennung eines Paares, kann es zu rechtlichen Konflikten zwischen den Mitmietern über die Nutzung und Haftung kommen.

In den opacta Vermieterpaketen sind auch Mietvertragsmuster für zwei Mieter enthalten.