Definition
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollen und vom Vermieter einseitig gestellt werden.
Beispiel
Die Mietverträge von opacta stellen AGB dar. Dies gilt auch für sonstige (kostenlose) Vorlagen von anderen Anbietern im Internet. Auch wenn Klauseln von einer einzelnen Person nur einmalig verwendet werden soll, können sie AGB darstellen, wenn sie für eine Vielzahl von Verträgen bestimmt sind.
Weiterführende Informationen
AGB sind im Mietrecht ein gängiges Mittel, um Regelungen zu standardisieren. Sie müssen jedoch klar und verständlich formuliert sein. Klauseln, die überraschend oder besonders nachteilig für den Mieter sind, können nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sein. Zu den typischen Regelungsinhalten gehören die Umlage von Betriebskosten, Regelungen zu Schönheitsreparaturen und Vereinbarungen zur Kaution. Wenn kein individueller Mietvertrag ausgehandelt wird, liegen in der Regel AGB vor.
Eine unklare Formulierung oder ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben führt dazu, dass die betreffende Klausel ungültig ist, der Rest des Vertrags jedoch grundsätzlich gültig bleibt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann jedoch keine gerade noch zulässige Klausel. Vielmehr tritt an diese Stelle das Gesetz. Es findet also gerade keine sog. geltungserhaltende Reduktion statt. Viele Regelungen sind nur durch individuelle Vereinbarungen (sog. Individualvereinbarung) zulässig. Solche Klauseln wären also als AGB unzulässig und sind daher auch nicht in den Mietverträgen von opacta enthalten. Wir geben Ihnen allerdings Formulierungsvorschläge mit an die Hand auf deren Grundlage Sie diese Regelungen dann mit ihren (potenziellen) Mietern aushandeln könne.