Nebenkosten

Auf einen Blick

Definition

Nebenkosten sind die Kosten, die dem Vermieter durch den Betrieb der Immobilie entstehen und auf den Mieter umgelegt werden können, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Beispiel

Zu den Nebenkosten zählen beispielsweise Ausgaben für Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Hausmeisterdienste.

Weiterführende Informationen

Nebenkosten werden oft als zweite Miete bezeichnet, da sie einen erheblichen Anteil der Gesamtmiete ausmachen können. Im Mietvertrag muss klar geregelt sein, welche Nebenkosten umgelegt werden. Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören unter anderem die Grundsteuer, Versicherungen und die Straßenreinigung. Üblicherweise wird im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) verwiesen. Nicht umlagefähig sind beispielsweise Verwaltungskosten oder Instandhaltungsrücklagen.

Wenn umgangssprachlich von Nebenkosten gesprochen wird, sind Betriebskosten gemeint. Denn alle Betriebskosten sind Nebenkosten, aber nicht alle Nebenkosten sind auch Betriebskosten. Die Betriebskosten sind also eine Unterkategorie der Nebenkosten. Nicht von dem engeren Betriebskostenbegriff erfasst sind die angesprochenen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, also Kosten die nur einmalig anfallen und die dem Vermieter nur im Zusammenhang mit der Immobilie und nicht im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkosten bzw. Betriebskosten jährlich transparent abzurechnen. Der Mieter hat das Recht, die zugrunde liegenden Belege einzusehen und gegebenenfalls Einwände zu erheben.