Definition
Betriebskosten (auch Nebenkosten) sind die Kosten, die dem Eigentümer einer einer Wohnung oder eines Hauses durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Beispiel
Zu den Betriebskosten zählen beispielsweise die Grundsteuer und die Kosten für die Wasserversorgung. Weitere Beispiele finden sie hier: Betriebskosten.
Weiterführende Informationen
Die Abrechnung der Betriebskosten ist gesetzlich geregelt und muss transparent erfolgen. Im Mietvertrag sollte klar definiert sein, welche Kostenarten umlagefähig sind. Achten Sie also darauf, die Betriebskosten wirksam auf dem Mieter umzulegen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorzulegen. Fehlerhafte oder intransparente Abrechnungen können vom Mieter angefochten werden. Es kann entweder eine Betriebskostenpauschale vereinbart werden, bei der der Mieter einen pauschalen monatlichen Betrag zahlt, oder eine Betriebskostenvorauszahlung. Bei dieser wird eine monatliche Vorauszahlung geleistet und dann im Rahmen der Betriebskostenabrechnung eine Abweichung zu den tatsächlichen Kosten durch eine Nachzahlung oder Rückerstattung ausgeglichen.