Nebenkostenabrechnung

Auf einen Blick

Definition

Die Nebenkostenabrechnung wird einmal im Jahr erstellt, um die angefallenen Nebenkosten (bzw. Betriebskosten) für den Betrieb und die Nutzung einer Immobilie auf den Mieter umzulegen.Sie dient dazu die monatlich gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen mit den tatsächlich angefallenen Kosten abzugleichen.

Beispiel

Der Vermieter schickt dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung, die sämtliche umlagefähige Nebenkosten auflistet und zu dem Ergebnis kommt, dass der Mieter eine Nachzahlung von 314 € schuldet.

Weiterführende Informationen

Die Nebenkostenabrechnung im Sinne des § 556 Abs. 2 BGB muss jährlich erstellt werden und dient dazu, die angefallenen Nebenkosten dem Mieter für den Betrieb und Nutzung einer Immobilie in Rechnung zu stellen. Sie gleicht die monatlich geleisteten Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten ab. Bei einer Abweichung muss der Mieter entweder eine Nachzahlung leisten oder erhält eine Rückerstattung vom Vermieter.

Durch die Abrechnung werden die einzelnen Kostenpunkte detailliert dokumentiert. Dies hilft sowohl Vermietern als auch Mietern, die entstandenen Kosten besser nachzuvollziehen. Der Mieter hat nach § 556 Abs. 4 BGB das Recht, Einsicht in die Belege zu nehmen, um die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen. Ist die Abrechnung fehlerhaft oder wird sie verspätet vorgelegt, kann der Mieter evtl. Einwände erheben. Die Abrechnung muss nach § 556 Abs. 3 BGB innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abrechnungszeitraum erstellt und dem Mieter übermittelt werden. Auch wenn für die Abrechnung keine Formvorgabe gilt, sollte sie in Textform und evtl. sogar Schriftform erfolgen.

Zur Klarstellung: Richtigerweise heißt die NebenkostenabrechnungBetriebskostenabrechnung”, da nur Betriebskosten (Unterkategorie der Nebenkosten) auf den Mieter umgelegt werden können. Da der Begriff Nebenkostenabrechnung umgangssprachlich verbreitet ist, verwenden wir in trotzdem in diesem Glossarbeitrag.