Definition
Ein Nachmieter ist eine Person, die die Mietwohnung eines aktuellen Mieters übernimmt und somit dessen Mietverhältnis fortführt oder ein neues Mietverhältnis mit dem Vermieter eingeht.
Beispiel
Ein Mieter, der vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen möchte, schlägt dem Vermieter einen geeigneten Nachmieter vor.
Weiterführende Informationen
Nachmieter sind besonders relevant, wenn Mieter ein Mietverhältnis vorzeitig beenden wollen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, es sei denn, eine entsprechende Regelung ist im Mietvertrag vereinbart. Weitere Informationen zur Möglichkeit dies bereits im Vertrag zu vereinbaren finden Sie hier: Nachmieterklauseln in Mietverträgen vereinbaren.
In der Praxis führt die Stellung eines Nachmieters häufig zu einer einvernehmlichen Lösung. Der vorgeschlagene Nachmieter sollte solvent sein und die Anforderungen des Vermieters erfüllen. Eine sorgfältige Bonitätsprüfung durch den Vermieter ist üblich und angeraten.
Der ausscheidende Mieter sollte alle Absprachen in Schriftform festhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Für den neuen Mieter gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für den bisherigen Mieter. Es kann aber natürlich auch eine einvernehmliche Vertragsaufhebung vereinbart werden und dann ein komplett neuer Mietvertrag mit dem Nachmieter geschlossen werden. Eine solche einvernehmliche Vertragsaufhebung finden Sie als Vertragsmuster in unseren Vermieterpaketen.