Wann darf der Vermieter die (Miet-)Wohnung betreten?

Auch wenn im Mietvertrag nichts dazu steht, hat der Vermieter ein allgemeines Betretungs- und Besichtigungsrecht und das Recht, notwendige Arbeiten durchzuführen. Allerdings gibt es hier klare Grenzen. Der Vermieter kann nicht einfach so die Wohnung betreten. Es müssen besondere Umstände vorliegen, die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Objektes notwendig sind.