Definition
Eine nachträgliche Vereinbarung ist eine Änderung oder Ergänzung eines bestehenden Mietvertrags zwischen Mieter und Vermieter.
Beispiel
Vermieter und Mieter vereinbaren nach Vertragsabschluss eine Staffelmiete für die nächsten drei Jahre.
Weiterführende Informationen
Nachträgliche Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, insbesondere wenn der ursprüngliche Mietvertrag eine Schriftformklausel enthält. Auch die nachträgliche Vereinbarung darf nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder den Mieter unangemessen benachteiligen. Dies gilt vor allem, wenn es sich bei der Vereinbarung um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt. Häufige Beispiele sind Anpassungen der Mietdauer (beispielsweise eine Mindestmietdauer), Erweiterungen des Nutzungsumfangs oder Änderungen bei den Betriebskosten (beispielsweise eine Betriebskostenvorauszahlung statt einer Betriebskostenpauschale).
Mieter und Vermieter sollten die Bedingungen der Vereinbarung klar festhalten und auch auf den Teil bzw. die Bestimmung im Mietvertrag Bezug nehmen, die abgeändert werden soll. Vorlagen für die nachträgliche Vereinbarung von Staffel- und Indexmieten sind in unserem Vermieterpaket Premium enthalten.