Definition
Ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit ist ein Vertrag ohne festgelegtes Enddatum.
Beispiel
Ein Mietvertrag wird ohne Befristung abgeschlossen und besteht, bis eine der Parteien ihn kündigt.
Weiterführende Informationen
Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit sind die gängigste Form im Wohnraummietrecht. Wird ein Mietvertrag für eine längere Zeit als ein Jahr mündlich bzw. nicht in Schriftform abgeschlossen, so gilt das Mietverhältnis gemäß § 550 BGB als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wurde ein Mietvertrag zunächst befristet, setzen die Parteien das Vertragsverhältnis aber nach dem Ende der Mietzeit fort, so gilt gemäß § 545 BGB dieses Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.
Vermieter benötigen für eine Kündigung einen gesetzlich anerkannten Grund, wie Eigenbedarf oder Kündigungen wegen erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters. Die Kündigungsfrist für den Vermieter richtet sich danach, wie lange das Mietverhältnis schon bestand. Mieter können Mietverträge auf unbestimmte Zeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, solange sie die Kündigungsfristen einhalten. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags, wie beispielsweise ein zeitweise Kündigungsausschluss für Mieter und/oder Vermieter sollten schriftlich erfolgen.