Rückgabe der Mietsache

Auf einen Blick

Definition

Die Rückgabe der Mietsache bezeichnet die Übergabe der gemieteten Immobilie an den Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Beispiel

Der Mieter übergibt die Wohnung in gereinigtem Zustand an den Vermieter und übergibt die Schlüssel.

Weiterführende Informationen

Der Mieter ist nach § 546 BGB verpflichtet, die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses in einem vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Dies umfasst in der Regel die Reinigung, die Entfernung persönlicher Gegenstände und die Durchführung vertraglich vereinbarter Schönheitsreparaturen. Bei verspäteter Rückgabe kommt der Mieter ohne Mahnung in Verzug.

Der Vermieter sollte den Zustand der Wohnung überprüfen und etwaige Schäden dokumentieren. Ein Übergabeprotokoll ist empfehlenswert, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Kommt der Mieter seiner Rückgabepflicht nicht nach, kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung verlangen oder eine Räumungsklage erheben.

Weitere Informationen: Haftung des Mieters nach Auszug bzw. Räumung der Wohnung.