Räumungsklage

Auf einen Blick

Definition

Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Vermieter die Räumung der Wohnung durch den Mieter einklagen kann.

Beispiel

Der Vermieter erhebt Räumungsklage, weil der Mieter trotz Kündigung die Wohnung nicht verlassen hat.

Weiterführende Informationen

Die Räumungsklage ist oft das letzte Mittel, wenn ein Mieter die Wohnung nicht freiwillig räumt. Zunächst muss der Vermieter eine wirksame Kündigung aussprechen und hiervor gegebenenfalls eine Abmahnung erteilen. Auch wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nach § 546 Abs. 1 BGB zur Räumung der Mietwohnung verpflichtet ist, muss der Vermieter dem Mieter zunächst eine Frist zum Auszug und auch eine Nachfrist setzen. Erst wenn diese Fristen erfolglos verstrichen sind, kann beim zuständigen Amtsgericht Klage eingereicht werden.

Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung und entscheidet, ob der Mieter ausziehen muss. Nach einem Urteil kann der Vermieter die Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher beantragen. Denn durch die Räumungsklage erwirbt der Vermieter einen Räumungstitel, der die Berechtigung darstellt, die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher zwangsräumen zu lassen. Der Räumungstitel muss aber alle Personen nennen, denen ein Besitzrecht an einer Wohnung zukommt. Eine Räumungsklage mit anschließender Zwangsräumung ist zeit- und kostenintensiv, weshalb außergerichtliche Einigungen zu bevorzugen sind.