Mietrückstände

Auf einen Blick

Definition

Mietrückstände entstehen, wenn der Mieter die vereinbarte Miete nicht oder nicht vollständig zahlt.

Beispiel

Ein Mieter hat zwei Monatsmieten nicht gezahlt und befindet sich somit im Zahlungsverzug. Sein Mietrückstand beläuft sich auf zwei Monatsmieten.

Weiterführende Informationen

Mietrückstände gehören zu den häufigsten Gründen für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Bleibt der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten im Rückstand, kann der Vermieter fristlos kündigen. Vor einer Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung erfolgen, es sei denn, der Rückstand ist erheblich.

Mieter können durch eine sogenannte Schonfristzahlung die Kündigung abwenden, indem sie die Rückstände vollständig begleichen. Eine dann bereits erklärte Kündigung wegen Zahlungsverzug führt dann nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses.

Vermieter sollten offene Forderungen zeitnah geltend machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Wurde, wie üblich, eine Mietkaution vereinbart, sind Vermieter zumindest teilweise vor Mietrückständen abgesichert. Erfolgt die Kündigung aber zu spät, kann der Mietrückstand zu einem Mietausfall führen. Daher sollten Vermieter stets den pünktlichen Zahlungseingang der Miete überprüfen und zeitnah reagieren.