Mietpreisüberhöhung

Auf einen Blick

Definition

Eine Mietpreisüberhöhung liegt vor, wenn die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % übersteigt und dies ausgenutzt wird.

Beispiel

Ein Vermieter verlangt eine Miete, die 30 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, in einer Region mit Wohnraummangel.

Weiterführende Informationen

Mietpreisüberhöhungen sind gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) untersagt. Besonders in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt werden solche Verstöße streng verfolgt. Betroffene Mieter können die zu viel gezahlte Miete zurückfordern und die Behörden informieren.

Eine überhöhte Miete liegt nur vor, wenn zusätzlich zum Preisunterschied eine Ausnutzung der Notlage des Mieters, wie etwa Wohnraummangel, vorliegt. Mieter sollten den Mietspiegel und die Anwendung der Mietpreisbremse prüfen, um überhöhte Forderungen zu erkennen. Für Vermieter ist es ratsam, sich bei der Festlegung der Miete an den örtlichen Gegebenheiten zu orientieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.