Definition
Eine Mieterhöhung ist die Anpassung der monatlichen Miete durch den Vermieter, meist unter Berücksichtigung gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben.
Beispiel
Der Vermieter erhöht die Miete auf Basis des aktuellen Mietspiegels um 50 Euro monatlich.
Weiterführende Informationen
Mieterhöhungen sind im Mietrecht klar geregelt und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete erfordert die Zustimmung des Mieters und darf die Kappungsgrenze nicht überschreiten. Die Zustimmung kann aber seitens des Vermieters eingeklagt werden, wenn der Mieter diese zu Unrecht verweigert.
Alternativ können Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich begründen und eine angemessene Frist setzen. Mieter haben das Recht, die Begründung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Widerspruch einzulegen. Im Streitfall kann die Mieterhöhung gerichtlich überprüft werden.
Wurde eine Index– oder Staffelmiete vereinbart, so erfolgen die Mieterhöhungen je nach Entwicklung des Verbraucherpreisindexes bzw. nach vorher festgelegten Mietstaffeln.