Kappungsgrenze

Auf einen Blick

Definition

Die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB ist eine gesetzliche Regelung, die die Erhöhung der Miete innerhalb von drei Jahren auf maximal 20 % (in einigen Gebieten 15 %) begrenzt.

Beispiel

Ein Vermieter darf die Miete nicht um mehr als 15 % erhöhen, wenn die Wohnung in einer Region mit angespannter Wohnlage (wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist) liegt.

Weiterführende Informationen

Die Kappungsgrenze schützt Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen und sorgt für Planungssicherheit. Sie gilt nur für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und nicht für Erhöhungen aufgund von Modernisierungen oder Indexmietverträge.

Vermieter müssen die Kappungsgrenze bei der Begründung einer Mieterhöhung berücksichtigen. Mieter können einer unzulässigen Mieterhöhung widersprechen und diese gerichtlich prüfen lassen.

In Gebieten mit Wohnraummangel können die Landesregierungen die Kappungsgrenze auf 15 % statt 20 % absenken.