Kleintiere

Auf einen Blick

Definition

Kleintiere sind kleine Haustiere wie Hamster, Kaninchen oder Wellensittiche, die in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen.

Beispiel

Ein Mieter hält zwei Goldhamster in der Wohnung, ohne den Vermieter darüber zu informieren.

Weiterführende Informationen

Die Abgrenzung, ob ein Tier ein Kleintier ist, erfolgt im Mietrecht danach, ob das Tier normalerweise ohne größere Beeinträchtigungen in einem Käfig gehalten werden kann. Die Größe des Tiers allein ist aber nicht ausschlaggeben.

Die Haltung von Kleintieren wird allgemein als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache angesehen, da sie üblicherweise keine Beeinträchtigungen für die Wohnung oder Nachbarn darstellen.

Der Vermieter darf die Haltung von Kleintieren nur in Ausnahmefällen untersagen, etwa wenn eine außergewöhnliche Belastung durch Lärm oder Geruch entsteht. Auch die Haltung von sehr vielen Kleintieren – beispielsweise 50 Hamstern – ist natürlich problematisch.

Klauseln im Mietvertrag, die die Haltung von Kleintieren pauschal verbieten, sind in der Regel unwirksam. Vielfach wird aber eine Mitteilungspflicht des Mieters vereinbart.