Definition
Der Begriff „kalt“ wird umgangssprachlich häufig im Zusammenhang mit der Kaltmiete verwendet und bezeichnet die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten.
Beispiel
Die Kaltmiete für eine Dreizimmerwohnung beträgt 800 Euro monatlich.
Weiterführende Informationen
Die Kaltmiete ist der Grundbetrag, den der Vermieter für die Nutzung der Wohnung verlangt, ohne dass Betriebskosten wie Heizung, Wasser oder Müllentsorgung enthalten sind. Sie bildet die Basis für die Berechnung von Mieterhöhungen oder der ortsüblichen Vergleichsmieten.
Mieter sollten im Mietvertrag prüfen, welche zusätzlichen Kosten neben der Kaltmiete anfallen, um die tatsächliche Belastung zu ermitteln. Diese Gesamtmiete wird umgangssprachlich oftmals auch als „warm“ bezeichnet.