Kauf bricht nicht Miete

Auf einen Blick

Definition

„Kauf bricht nicht Miete“ bedeutet, dass ein bestehendes Mietverhältnis beim Verkauf der Immobilie unverändert bestehen bleibt.

Beispiel

Der Vermieter verkauft die Wohnung an einen neuen Eigentümer. Dieser tritt dann in den bestehenden Mietvertrag mit dem Mieter ein.

Weiterführende Informationen

Diese Regelung ist in § 566 BGB verankert und schützt Mieter vor der Kündigung durch einen neuen Eigentümer. Der Käufer tritt mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. Für den Mieter ändert sich grundsätzlich nichts, außer der Person des Vermieters und somit das Bankkonto, auf das er die Miete zahlt.

In Ausnahmefällen, wie bei Eigenbedarf, kann der neue Eigentümer eine Kündigung aussprechen, muss jedoch die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

Mieter sollten beim Eigentümerwechsel der Mietwohnung sowohl über den Verkauf der Wohnung oder des Hauses als auch über die neue Kontoverbindung und Kontaktmöglichkeiten informiert werden.