Als Vermieter möchten Sie vor allem eines: dass die Miete jeden Monat zuverlässig und ohne zusätzlichen Aufwand eingeht. In der Praxis kommen dafür vor allem zwei Zahlungsarten in Betracht – der Dauerauftrag und das Lastschriftverfahren.
Viele Mietverhältnisse laufen über einen Dauerauftrag, den der Mieter bei seiner Bank einrichtet. Andere Vermieter bevorzugen die Lastschrift, weil der Mietbetrag dabei direkt vom Konto des Mieters eingezogen wird. Beide Verfahren ermöglichen eine automatische Zahlung, funktionieren aber unterschiedlich.
Für Vermieter stellt sich deshalb regelmäßig die Frage, welche Zahlungsart im Mietverhältnis sinnvoll ist. Ebenso wichtig ist es, zu wissen, welche Voraussetzungen für eine Lastschrift gelten und welche praktischen Unterschiede zwischen Dauerauftrag und Lastschrift bestehen.
Zahlung der Miete: Lastschrift oder Dauerauftrag – was ist der Unterschied?
Der wichtigste Unterschied zwischen Dauerauftrag und Lastschrift liegt darin, wer die Zahlung veranlasst.
Beim Dauerauftrag ist der Mieter die aktive Seite. Er weist seine Bank an, einen bestimmten Betrag in regelmäßigen Abständen auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Bank führt diese Überweisung automatisch aus, solange der Dauerauftrag besteht. Der Vermieter ist dabei lediglich der Zahlungsempfänger.
Beim Lastschriftverfahren ist die Situation umgekehrt. Hier erfolgt der Zahlungseinzug durch den Vermieter beziehungsweise durch dessen Bank. Der Mietbetrag wird am vereinbarten Termin direkt vom Konto des Mieters abgebucht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Mieter eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilt hat.
Ein weiterer Unterschied betrifft die Höhe der Zahlung. Der Dauerauftrag eignet sich vor allem für regelmäßig gleichbleibende Beträge. Die Lastschrift kann dagegen auch bei wiederkehrenden Zahlungen eingesetzt werden, deren Höhe sich im Laufe der Zeit verändert.
Für Vermieter bedeutet das: Während der Dauerauftrag vor allem bei konstanten Mietzahlungen praktisch ist, kann die Lastschrift mehr Kontrolle über den Zahlungseinzug ermöglichen.
Wie funktioniert ein Dauerauftrag bei der Mietzahlung?
Ein Dauerauftrag ist eine Dienstleistung der Bank für regelmäßig wiederkehrende Überweisungen. Der Kontoinhaber erteilt seiner Bank den Auftrag, in festgelegten Abständen einen bestimmten Betrag auf ein anderes Konto zu überweisen.
In der Praxis richtet der Mieter den Dauerauftrag selbst ein, zum Beispiel über das Onlinebanking, das Mobile Banking oder direkt bei seiner Bank. Dabei werden der Zahlungsempfänger, der Betrag und der Ausführungstermin festgelegt. Anschließend überweist die Bank den festgelegten Betrag automatisch zu den vereinbarten Zeitpunkten.
Gerade bei Mietzahlungen ist dieses Verfahren weit verbreitet. Die Miete wird in vielen Mietverhältnissen monatlich in gleicher Höhe geschuldet. Dadurch eignet sich der Dauerauftrag besonders gut, weil der Betrag nicht jedes Mal neu eingegeben werden muss.
Für Vermieter bedeutet das: Sobald der Dauerauftrag eingerichtet ist, erfolgt die Zahlung automatisch. Gleichzeitig bleibt die Kontrolle über den Auftrag beim Mieter. Er kann den Dauerauftrag jederzeit ändern oder auch vollständig stoppen.
Wie funktioniert das Lastschriftverfahren bei der Mietzahlung?
Beim Lastschriftverfahren erfolgt die Zahlung nicht durch eine Überweisung des Mieters, sondern durch einen Einzug des Vermieters. Der vereinbarte Betrag wird dabei direkt vom Konto des Mieters abgebucht.
Damit dies möglich ist, muss der Mieter dem Vermieter eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen. Diese Ermächtigung wird in der Regel über ein Formular erteilt, das als Belastungs- oder Zahlungsermächtigung bezeichnet wird. Darin trägt der Mieter seine Bankdaten ein und bestätigt, dass der Vermieter den Mietbetrag vom Konto abbuchen darf.
Nach der Freigabe durch die Bank kann der Vermieter den Mietzins in der vereinbarten Regelmäßigkeit einziehen. Für Vermieter bedeutet das: Die Zahlung muss nicht mehr vom Mieter überwiesen werden, sondern wird automatisch vom Konto abgebucht.
Voraussetzung bleibt jedoch immer, dass der Mieter dem Lastschrifteinzug zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
Lastschrift für die Miete – Praktische Umsetzung
Wenn Vermieter den Mietzins per Lastschrift einziehen möchten, sind einige organisatorische Schritte erforderlich. Entscheidend ist dabei vor allem die Zustimmung des Mieters.
Der Ablauf lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Der Mieter muss ein Lastschriftmandat erteilen.
- Dazu erhält er ein entsprechendes Formular vom Vermieter oder Zahlungsempfänger.
- In diesem Formular trägt der Mieter seine Bankdaten ein und bestätigt mit seiner Unterschrift die Abbuchung.
- Das unterschriebene Mandat wird an die Bank übermittelt.
- Nach Prüfung durch die Bank wird die Belastungs- oder Zahlungsermächtigung freigeschaltet.
- Erst danach kann der Vermieter den Mietzins regelmäßig vom Konto des Mieters einziehen.
Die Einrichtung der Lastschrift ist grundsätzlich unkompliziert, setzt aber immer voraus, dass der Mieter aktiv mitwirkt und die entsprechende Ermächtigung erteilt.
Welche Vorteile und welche Nachteile hat der Dauerauftrag für Vermieter?
Vorteile Dauerauftrag
Der Dauerauftrag ist eine einfache und weitverbreitete Lösung für regelmäßige Zahlungen. Da der Mieter den Auftrag selbst bei seiner Bank einrichtet, erfolgt die Überweisung anschließend automatisch in den festgelegten Abständen.
Gerade bei Mietzahlungen ist das praktisch, weil der Mietbetrag in vielen Fällen jeden Monat gleichbleibt. Sobald der Dauerauftrag eingerichtet ist, muss der Mieter nicht mehr daran denken, die Überweisung manuell auszuführen.
Für Vermieter bedeutet das vor allem einen zuverlässigen und planbaren Zahlungseingang. Gleichzeitig entsteht kaum organisatorischer Aufwand, da die Überweisung vollständig über das Bankkonto des Mieters gesteuert wird.
Nachteile Dauerauftrag
Beim Dauerauftrag liegt die Kontrolle vollständig beim Mieter.
Der Mieter richtet den Auftrag selbst ein und kann ihn auch jederzeit ändern oder löschen. Für Vermieter bedeutet das, dass sie keinen direkten Einfluss auf den Zahlungsvorgang haben (Achtung Verjährung).
Außerdem kann es vorkommen, dass ein Dauerauftrag nach einer Änderung der Miethöhe nicht angepasst und weiterhin der alte Betrag überwiesen wird.
| Vorteile für Vermieter | Nachteile für Vermieter |
|---|
| Automatische und regelmäßige Zahlung nach Einrichtung | Keine Kontrolle über den Zahlungsvorgang |
| Zuverlässiger und planbarer Zahlungseingang | Mieter kann den Auftrag jederzeit ändern oder löschen |
| Besonders geeignet bei gleichbleibender Miethöhe | Zahlung kann ausbleiben, wenn der Mieter nicht überweist |
| Kaum organisatorischer Aufwand für Vermieter | Anpassung bei Mieterhöhung muss durch den Mieter erfolgen |
Welche Vorteile und welche Nachteile hat die Lastschrift für Vermieter?
Vorteile Lastschriftverfahren
Die Lastschrift kann Vermietern mehr Kontrolle über den Zahlungseinzug geben. Anders als beim Dauerauftrag wird die Zahlung nicht vom Mieter ausgelöst, sondern direkt vom Konto des Mieters eingezogen.
Für Vermieter bedeutet das vor allem einen besseren Überblick über die Zahlungseingänge. Wird eine Lastschrift eingezogen, lässt sich schnell erkennen, ob die Abbuchung erfolgreich war oder ob es zu einer Rückbuchung gekommen ist.
Zudem bietet die Lastschrift eine gewisse Sicherheit im Zahlungsablauf. Der Mieter kann die Zahlung nicht einfach aktiv aussetzen, indem er etwa einen Dauerauftrag löscht oder eine Überweisung nicht ausführt. Der Zahlungseinzug erfolgt automatisiert, solange ein gültiges Mandat vorliegt.
Gerade bei mehreren Mietverhältnissen kann das Verfahren den Verwaltungsaufwand reduzieren. Statt einzelne Überweisungen zu kontrollieren, kann der Vermieter den Zahlungseinzug zentral organisieren und mögliche Probleme schneller erkennen.
Nachteile Lastschriftverfahren
Auch bei der Lastschrift gibt es Punkte, die Vermieter beachten sollten.
Zunächst kann der Einzug nur erfolgen, wenn der Mieter zuvor ein entsprechendes Mandat erteilt hat. Ohne diese Zustimmung ist ein Lastschrifteinzug nicht möglich.
Zudem sollten Vermieter regelmäßig kontrollieren, ob eingezogene Beträge korrekt sind. Je nach Verfahren besteht die Möglichkeit, dass eine Abbuchung innerhalb bestimmter Fristen wieder rückgängig gemacht wird.
Das gilt insbesondere dann, wenn der Mieter der Abbuchung widerspricht oder das Lastschriftmandat widerrufen beziehungsweise anderweitig beendet wird. In diesen Fällen kann der bereits eingezogene Betrag wieder zurückgebucht werden.
| Vorteile für Vermieter | Nachteile für Vermieter |
|---|
| Mehr Kontrolle über den Zahlungseinzug | Nur mit Zustimmung des Mieters (Mandat) möglich |
| Automatischer Einzug ohne Mitwirkung des Mieters | Einrichtung erfordert zusätzlichen Aufwand |
| Besserer Überblick über Zahlungseingänge | Rückbuchung innerhalb bestimmter Fristen möglich |
| Zahlung kann nicht einfach durch Nichtüberweisung ausgesetzt werden | Mandat kann widerrufen oder beendet werden |
| Weniger Verwaltungsaufwand bei mehreren Mietern | Regelmäßige Kontrolle der Abbuchungen erforderlich |
Muss der Mieter die Miete per Lastschrift zahlen?
Viele Vermieter gehen davon aus, dass sie die Zahlungsart für die Miete frei festlegen können. In der Praxis ist das jedoch nicht ohne Weiteres möglich.
Für eine Lastschrift ist immer eine Einzugsermächtigung des Mieters erforderlich. Ohne ein entsprechendes Mandat darf kein Geld vom Konto abgebucht werden. Der Vermieter kann daher nicht einseitig entscheiden, den Mietzins künftig per Lastschrift einzuziehen.
Wenn die Vermieterseite die Zahlungsmodalitäten ändern möchte, kann dies nicht einfach ohne Weiteres erfolgen. Eine solche Änderung muss grundsätzlich auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Formular erfolgen. In diesem Fall hat die Mieterseite die Möglichkeit, die Änderung anzufechten.
Für Vermieter bedeutet das: Die Lastschrift kann nur genutzt werden, wenn der Mieter dem Verfahren zustimmt und ein entsprechendes Mandat erteilt.
Typische Fehler bei der Zahlung der Miete
In der Praxis kommt es bei beiden Zahlungsarten immer wieder zu ähnlichen Problemen.
Beim Dauerauftrag wird häufig vergessen, den Betrag anzupassen, wenn sich die Miethöhe ändert. Überweist der Mieter weiterhin den alten Betrag, entsteht automatisch eine Mietdifferenz. Auch kann ein Dauerauftrag jederzeit geändert oder gelöscht werden, ohne dass der Vermieter davon sofort erfährt.
Beim Lastschriftverfahren liegt ein häufiger Fehler darin, dass kein gültiges Mandat mehr vorliegt aber dies der Bank nicht (rechtzeitig) gemeldet wurde (z.B. nach Widerspruch) oder der Zahlungseinzug nicht regelmäßig überprüft wird. Außerdem sollten Vermieter im Blick behalten, ob eingezogene Beträge korrekt sind, da Belastungen je nach Verfahren innerhalb bestimmter Fristen widerrufen werden können.
Unabhängig von der gewählten Zahlungsart sollte regelmäßig kontrolliert werden, ob die Mietzahlungen vollständig und pünktlich eingehen.
Weitere Zahlungsformen bei der Mietzahlung
Neben Dauerauftrag und Lastschrift gibt es noch weitere Möglichkeiten, Mietzahlungen abzuwickeln.
Viele Mieter überweisen die Miete weiterhin klassisch selbst über das Onlinebanking oder das E-Banking ihrer Bank. Dabei geben sie die Zahlungsdaten für jede Überweisung erneut ein. Dieses Verfahren wird häufig genutzt, wenn kein Dauerauftrag eingerichtet wurde.
Darüber hinaus gewinnen digitale Zahlungsformen zunehmend an Bedeutung. Dazu gehören etwa elektronische Rechnungen, die direkt im Onlinebanking empfangen und bezahlt werden können. Auch QR-Rechnungen werden im Zahlungsverkehr eingesetzt. Dabei enthält die Rechnung einen QR-Code mit allen Zahlungsinformationen, der über eine Banking-App gescannt werden kann.
Neben Dauerauftrag und Lastschrift existieren mehrere Möglichkeiten, Mietzahlungen technisch abzuwickeln. Welche Lösung genutzt wird, hängt häufig davon ab, welche Zahlungsarten der Vermieter anbietet und welche Methode für den Mieter am einfachsten ist.
Fazit
Als Vermieter sollten Sie vor allem darauf achten, dass die Miete zuverlässig und regelmäßig eingeht (Mietausfall und Mietrückstand – Wie sich Vermieter schützen können). Dafür kommen in der Praxis vor allem Dauerauftrag und Lastschrift in Betracht.
Der Dauerauftrag ist einfach einzurichten und eignet sich besonders gut für gleichbleibende Mietzahlungen. Die Lastschrift kann den Zahlungseinzug stärker automatisieren und Vermietern einen besseren Überblick über eingehende Zahlungen geben. Voraussetzung ist jedoch immer ein entsprechendes Mandat des Mieters.
Entscheidend ist weniger die konkrete Zahlungsart als ein klar organisierter Zahlungsablauf. Wichtig ist vor allem, dass die vereinbarte Miete pünktlich und vollständig eingeht.


