Versicherungen für Vermieter

Inhaltsverzeichnis

Wer Immobilien vermietet, baut Vermögen auf und schafft laufende Einnahmen. Gleichzeitig entstehen jedoch Risiken, die schnell hohe Kosten verursachen können. Der richtige Versicherungsschutz sorgt dafür, dass aus einer Kapitalanlage keine finanzielle Belastung wird.

Grundlagen: Welche Versicherungen braucht ein Vermieter wirklich?

Als Vermieter besteht keine gesetzliche Pflicht, bestimmte Versicherungen abzuschließen. In der Praxis ist eine gewisse Absicherung jedoch unverzichtbar. Ohne Versicherung können bereits einzelne Schadensfälle die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie erheblich beeinträchtigen oder sogar existenzbedrohend sein.

Entscheidend ist dabei nicht die Anzahl der Versicherungen, sondern die richtige Auswahl.

Im Kern lassen sich Versicherungen für Vermieter in drei Kategorien einteilen:

  • Unverzichtbare Absicherung bei existenziellen Risiken
  • Sinnvolle Ergänzungen je nach Objekt und Situation
  • Optionale Versicherungen für spezielle Einzelfälle

Die wichtigste Leitfrage lautet: Wie hoch wäre der Schaden im schlimmsten Fall? Während kleinere Reparaturen meist selbst getragen werden können, sollten Risiken mit potenziell sehr hohen Kosten in der Regel abgesichert werden. Dazu zählen insbesondere Gebäudeschäden oder hohe Haftungsrisiken gegenüber Dritten.

Auch die Art der Immobilie spielt eine Rolle. Bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietparteien bestehen andere Risiken als bei einer einzelnen Eigentumswohnung. Bei Eigentumswohnungen ist zusätzlich zu berücksichtigen, welche Versicherungen bereits über die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgedeckt sind und wo individuelle Lücken bestehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Umlagefähigkeit von Versicherungskosten. Bestimmte Versicherungen können über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Andere Versicherungen, etwa der Vermieterrechtsschutz, sind hingegen vom Vermieter selbst zu tragen.

Welche Versicherungen brauchen Vermieter wirklich?

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung bildet die Grundlage jeder Absicherung für Vermieter. Sie schützt das Gebäude selbst und damit den wirtschaftlichen Kern der Investition.

Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Je nach Tarif können auch weitere Gefahren einbezogen werden, insbesondere sog. Elementarschäden wie Hochwasser oder Starkregen.

Warum diese Versicherung unverzichtbar ist, zeigt ein einfacher Blick auf die möglichen Schadenssummen. Ein Wohnungsbrand, ein größerer Wasserschaden oder ein Sturmschaden kann schnell Kosten in fünf- oder sechsstelliger Höhe verursachen. Ohne Versicherung müsste der Eigentümer der Immobilie diese Kosten selbst tragen.

Typische Schadensfälle sind:

  • Rohrbruch mit Folgeschäden an Wänden und Böden
  • Brandschäden durch technische Defekte
  • Sturmschäden am Dach oder an der Fassade

In der Praxis ist die Wohngebäudeversicherung häufig auch schon eine Voraussetzung für eine Finanzierung durch die Bank.

Die Versicherungskosten hängen stark von Lage, Baujahr, Zustand und Ausstattung der Immobilie ab.

Wichtig für Vermieter: Die Beiträge der Wohngebäudeversicherung können in der Regel über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Neben dem Schutz des Gebäudes selbst ist die Absicherung von Haftungsrisiken zentral. Als Vermieter bzw. Eigentümer haften nach § 837 BGB für Schäden, die durch Ihr Gebäude oder Grundstück entstehen. Diese Haftung ist grundsätzlich unbegrenzt.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf eine Verletzung Ihrer Verkehrssicherungspflichten zurückzuführen sind.

Typische Schadensfälle sind:

  • Ein Passant stürzt auf einem nicht geräumten Gehweg
  • Ein Dachziegel löst sich und beschädigt ein Fahrzeug oder verletzt einen Passanten
  • Eine unzureichende Beleuchtung führt zu einem Unfall im Treppenhaus

Gerade Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten verursachen, etwa durch Behandlungskosten oder Verdienstausfall des Geschädigten. Ohne Versicherung besteht hier also ein erhebliches finanzielles Risiko.

Die Beiträge für diese Versicherung sind vergleichsweise gering. Gleichzeitig zählt sie zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Auch diese Kosten sind regelmäßig umlagefähig.

Welche Versicherungen können als Ergänzung sinnvoll sein?

Rechtsschutzversicherung für Vermieter

Streitigkeiten im Mietverhältnis sind keine Ausnahme. Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen, entstehen schnell erhebliche Kosten für Anwälte, Gerichtsgebühren und Sachverständigengutachten.

Die Vermieter-Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten und unterstützt bei der Durchsetzung eigener Ansprüche.

Typische Anwendungsfälle sind:

  • Durchsetzung von Mietforderungen
  • Räumungsklagen
  • Streit über Betriebskosten oder Kaution

Zu beachten ist, dass viele Tarife Wartezeiten vorsehen und nicht jeder Streitfall automatisch abgedeckt ist. Die Vertragsbedingungen sollten daher sorgfältig geprüft werden.

Die Kosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Mietausfallversicherung

Die Mietausfallversicherung sichert Mieteinnahmen ab, wenn Mieter ihre Zahlungen einstellen oder die Wohnung nicht mehr nutzbar ist (die genaue Abdeckung ist stark von der Versicherungspolice abhängig).

Gerade für Vermieter mit laufender Finanzierung kann ein längerer Mietausfall problematisch werden. In solchen Fällen kann diese Versicherung eine wichtige Ergänzung sein.

Allerdings bestehen häufig Einschränkungen. Die Versicherung greift in vielen Fällen erst nach einer Räumungsklage. Leerstand ist in der Regel nicht versichert.

Ob sich diese Versicherung lohnt, hängt stark von der individuellen Situation und Risikobereitschaft ab. Kosten sind nicht umlagefähig.

Vermieterhaftpflicht- bzw. Wohnungshaftpflichtversicherung

Bei vermieteten Eigentumswohnungen entstehen oft besondere Haftungsrisiken. Zwar besteht in vielen Fällen eine Versicherung über die Wohnungseigentümergemeinschaft, diese deckt jedoch nur das Gemeinschaftseigentum ab.

Für Schäden, die vom Sondereigentum ausgehen, bleibt der einzelne Eigentümer verantwortlich.

Typische Risiken:

  • Defekte Installationen innerhalb der Wohnung
  • Schäden durch bauliche Mängel im Sondereigentum
  • Unfälle innerhalb der vermieteten Einheit

Hier kann eine ergänzende Haftpflichtversicherung sinnvoll sein, um diese Lücke zu schließen.

Elementarschadenversicherung

Die Absicherung gegen Elementarschäden wird zunehmend wichtiger. Während klassische Wohngebäudeversicherungen nur Standardrisiken abdecken, sind Schäden durch Naturereignisse oft nicht automatisch enthalten.

Dazu zählen:

  • Hochwasser und Überschwemmungen
  • Starkregen
  • Erdrutsche oder Schneedruck

Die Beiträge hängen stark vom individuellen Risiko der Immobilie ab. In Hochwassergebieten können die Kosten deutlich höher sein und teilweise schließen Versicherungen diese Gebiete auch grundsätzlich aus.

Für Vermieter gilt: Diese Versicherung ist kein Muss, aber in vielen Fällen eine sinnvolle Ergänzung zur Grundabsicherung.

Welche weiteren Versicherungen können im Einzelfall relevant sein?

Neben den zentralen Versicherungen gibt es eine Reihe weiterer Versicherungspolicen, die im Einzelfall sinnvoll sein können. Entscheidend ist hier aber immer die konkrete Immobilie und das individuelle Risikoprofil.

Glasbruchversicherung

Diese Versicherung deckt Schäden durch Glasbruch ab, etwa an Fenstern, Türen oder großen Glasflächen. Sie ist vor allem bei modernen Gebäuden mit hohem Glasanteil relevant. In klassischen Wohnimmobilien ohne besondere Verglasung ist sie meist entbehrlich.

Gewässerschadenhaftpflicht

Relevant ist diese Versicherung insbesondere bei Immobilien mit Heizöltanks. Tritt Öl aus und verunreinigt Boden oder Grundwasser, können die Kosten für Sanierung und Reinigung erheblich sein. In solchen Fällen gehört diese Versicherung zur sinnvollen Absicherung.

Hausratversicherung (bei möblierter Vermietung)

Bei der klassischen Vermietung spielt die Hausratversicherung für Vermieter keine Rolle. Anders kann es bei möblierten Wohnungen sein.

Hier können sich Vermieter gegen Schäden, Feuer oder Diebstahl der Gegenstände absichern, die sie dem Mieter zur privaten Nutzung überlassen haben. Die Kosten für die Hausratversicherung können auf den Mieter umgelegt werden.

Weitere Spezialversicherungen

Je nach Nutzung der Immobilie können zusätzliche Policen in Betracht kommen, etwa bei gewerblicher Nutzung, Photovoltaikanlagen oder besonderen baulichen Risiken. Diese sind jedoch stets einzelfallabhängig und sollten über spezialisierte Versicherungsberater abgeschlossen werden.

Wichtige Versicherungen für den Mieter

Auch wenn Versicherungen grundsätzlich Sache des Vermieters sind, spielt die Absicherung des Mieters eine wichtige Rolle für das Gesamtrisiko.

Zentral ist hierbei die private Haftpflichtversicherung des Mieters. Sie deckt Schäden ab, die der Mieter in der Wohnung verursacht, etwa durch fahrlässiges Verhalten. Ohne eine solche Absicherung kann es für den Vermieter schwierig werden, Schäden tatsächlich ersetzt zu bekommen.

Es kann sinnvoll sein, bereits im Auswahlprozess darauf zu achten, dass der Mieter über eine private Haftpflichtversicherung verfügt oder bereit ist, eine solche abzuschließen. Eine rechtlich zwingende Verpflichtung besteht aber nicht. Im Mietvertrag kann dennoch ein Hinweis aufgenommen werden, dass der Mieter eine solche abschließen soll (nicht rechtlich verbindend!)

Darüber hinaus ist die Hausratversicherung des Mieters relevant. Sie schützt zwar primär das Eigentum des Mieters, sorgt aber indirekt für eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten im Schadensfall.

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen (WEG)

Bei vermieteten Eigentumswohnungen gelten Besonderheiten, die Vermieter häufig unterschätzen.

In der Regel wird die Wohngebäudeversicherung über die Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossen. Diese deckt jedoch ausschließlich das Gemeinschaftseigentum ab, etwa Dach, Fassade oder Treppenhaus.

Für das Sondereigentum bleibt der einzelne Eigentümer verantwortlich.

Zudem ist zu klären, welche Haftpflichtrisiken bereits über die Gemeinschaft abgesichert sind und wo zusätzlicher Schutz erforderlich ist.

Welche Versicherungskosten können auf den Mieter umgelegt werden?

Für Vermieter ist nicht nur der Abschluss der richtigen Versicherungen entscheidend, sondern auch die Frage, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden können.

Grundsätzlich gilt: Umlagefähig sind nur solche Versicherungen, die einen unmittelbaren Bezug zum Gebäude oder Grundstück haben und in der Betriebskostenverordnung erfasst sind. Zudem muss die Umlage im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Lesen Sie hierzu: Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

Typischerweise umlagefähig sind:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • ggf. weitere gebäudebezogene Versicherungen, sofern sie dem Schutz des Objekts dienen

Nicht umlagefähig sind hingegen Versicherungen, die primär dem Vermieter persönlich dienen. Dazu zählen insbesondere:

  • Vermieter-Rechtsschutzversicherung
  • Mietausfallversicherung

Entscheidend ist, dass die Versicherungskosten korrekt in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen werden. Eine pauschale Formulierung im Mietvertrag reicht nicht aus. Die jeweiligen Versicherungen sollten klar benannt sein.

Typische Fehler bei Versicherungen für Vermieter

In der Praxis zeigt sich, dass viele Vermieter entweder falsch oder unzureichend versichert sind. Häufige Fehler lassen sich vermeiden, wenn einige grundlegende Punkte beachtet werden.

Ein zentraler Fehler ist die Unterversicherung. Wird der Wert der Immobilie zu niedrig angesetzt, ersetzt die Versicherung im Schadensfall nur einen Teil der tatsächlichen Kosten.

Ebenso problematisch ist das Übersehen von Deckungslücken. Klassisches Beispiel sind Elementarschäden, die oft nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten sind.

Weitere typische Fehler sind:

  • fehlende Abstimmung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Eigentumswohnungen
  • falsche Annahmen über den Umfang bestehender Versicherungen
  • Abschluss unnötiger Zusatzversicherungen ohne echten Mehrwert

Auch die Vertragsbedingungen werden häufig nicht ausreichend geprüft. Gerade bei Rechtsschutz- oder Mietausfallversicherungen können Wartezeiten oder Einschränkungen dazu führen, dass im Ernstfall kein Versicherungsschutz besteht.

Zusätzlich ist der Versicherungsbedarf nicht statisch. Änderungen an der Immobilie oder der Nutzung können dazu führen, dass bestehender Schutz nicht mehr ausreicht.

Typische Anlässe für eine Überprüfung sind:

  • Modernisierungen oder Sanierungen
  • Einbau neuer Technik, etwa Photovoltaikanlagen
  • Wechsel der Nutzung, z. B. möblierte Vermietung oder Kurzzeitvermietung

Darüber hinaus lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich von Angeboten. Versicherungsbedingungen und Preise verändern sich, sodass bestehende Verträge nicht zwingend dauerhaft optimal sind.

Fazit: Die richtige Absicherung als Vermieter

Nicht jede Versicherung ist sinnvoll. Entscheidend ist, existenzielle Risiken abzusichern und unnötige Kosten zu vermeiden. Maßgeblich ist die Frage, welche Schäden im Ernstfall finanziell nicht selbst getragen werden können.

Grundausstattung (empfehlenswert)Sinnvolle Ergänzung (je nach Situation)Optionale Versicherungen (einzelfallabhängig)
WohngebäudeversicherungVermieter-RechtsschutzversicherungGlasversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (+ Elementarschadenversicherung)MietausfallversicherungGewässerschadenhaftpflicht
Elementarschadenversicherungweitere Zusatzversicherungen je nach Nutzung

Wichtig ist eine klare Priorisierung: Zuerst existenzielle Risiken absichern, danach gezielt ergänzen. Wer seinen Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und anpasst, reduziert Risiken und sichert langfristig stabile Mieteinnahmen.

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