Definition
Zweckentfremdung bezeichnet die Nutzung einer Mietwohnung für andere Zwecke als die im Mietvertrag vereinbarte Wohnnutzung.
Beispiel
Ein Mieter nutzt die Wohnung als Ferienunterkunft und vermietet sie regelmäßig an Touristen, ohne den Vermieter zu informieren. Ein Mieter nutzt die Mietwohnung als Büro für sich und seine Mitarbeiter.
Weiterführende Informationen
Zweckentfremdung ist in vielen Städten gesetzlich verboten, insbesondere in Regionen mit Wohnraummangel. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Der Vermieter hat das Recht, die zweckentfremdete Nutzung zu untersagen und bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten. Mieter, die die Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters für gewerbliche Zwecke oder als Ferienwohnung nutzen, riskieren eine fristlose Kündigung.
In Streitfällen entscheiden Gerichte über die Zulässigkeit der Nutzung. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Mieter den Vermieter frühzeitig über geplante Änderungen informieren und eine schriftliche Genehmigung einholen. Aus Sicht des Vermieters sollte die gewerbliche Nutzung im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden. In unseren Wohnraum-Mietverträgen bzw. Mustern ist eine solche Klausel enthalten.