Zwischenmiete

Auf einen Blick

Definition

Zwischenmiete bezeichnet die vorübergehende Vermietung einer Wohnung oder eines Zimmers durch den Hauptmieter an eine dritte Person, während der Hauptmieter abwesend ist.

Beispiel

Ein Student vermietet sein Zimmer während eines Auslandssemesters an einen anderen Studenten.

Weiterführende Informationen

Die Zwischenmiete erfordert in der Regel die Erlaubnis des Vermieters, da dieser nach § 540 BGB der Untervermietung zustimmen muss. Der Hauptmieter bleibt während der Zwischenmiete verantwortlich für die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der Mietzahlung und der ordnungsgemäßen Nutzung der Wohnung. Der Zwischenmieter sollte einen schriftlichen Vertrag mit dem Hauptmieter abschließen, um Rechte und Pflichten klar zu regeln.

Probleme können entstehen, wenn der Zwischenmieter die Wohnung beschädigt oder die Mietzahlungen ausbleiben. Der Hauptmieter sollte sicherstellen, dass der Zwischenmieter solvent ist und die Hausordnung einhält. Zwischenmietverhältnisse bieten Flexibilität, erfordern jedoch klare Absprachen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.