Definition
Die Warmmiete ist die Summe aus der Nettokaltmiete und den Vorauszahlungen für Betriebskosten, einschließlich Heiz- und Warmwasserkosten.
Beispiel
Ein Mieter zahlt eine Warmmiete von 1.000 Euro, die 800 Euro Kaltmiete und 200 Euro Betriebskostenvorauszahlung beinhaltet.
Weiterführende Informationen
Die Warmmiete ist ein zentraler Begriff im Mietrecht, da sie die Gesamtkosten für die Nutzung der Mietsache widerspiegelt. Sie bietet Mietern eine klare Übersicht über ihre monatlichen Belastungen. Allerdings unterliegt die Warmmiete Schwankungen, da die Betriebskosten von Faktoren wie Energiepreisen oder Verbrauch abhängen. Der Vermieter ist verpflichtet, eine jährliche Betriebskostenabrechnung vorzulegen, in der die tatsächlichen Kosten aufgeführt sind. Differenzen zwischen Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten werden ausgeglichen. Alternativ kann auch eine Betriebskostenpauschale vereinbart werden, bei der der Mieter eine fixe Summe pro Monat bezahlt.