Definition
Eine Staffelmiete liegt vor, wenn statt der gesetzlichen Regelungen zur Mieterhöhung, eine Vereinbarung getroffen wurde, dass die Miete in festgelegten Zeitabständen um einen bestimmten Betrag steigt.
Beispiel
Ein Mietvertrag sieht eine jährliche Erhöhung der Miete um 50 Euro für die nächsten fünf Jahre vor.
Weiterführende Informationen
Staffelmietverträge bieten Planungssicherheit, da die Mieterhöhungen im Voraus bekannt sind. Die Staffelmiete muss schriftlich vereinbart und die Erhöhungsbeträge eindeutig angegeben sein. Während der Laufzeit der Staffelmiete sind weitere Mieterhöhungen, etwa eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete, ausgeschlossen. Die Mieterhöhungen dürfen jedoch nicht gegen gesetzliche Vorgaben wie die Mietpreisbremse verstoßen.
Mieter sollten die Staffelbeträge und deren langfristige Auswirkungen auf ihre finanziellen Möglichkeiten vor Vertragsabschluss sorgfältig prüfen. Anders als bei einer Indexmiete gilt die erhöhte Miete ab dem vereinbarten Zeitpunkt automatisch. Eine Mieterhöhungserklärung ist nicht nötig. Dennoch sollte der Mieter auf die (bevorstehende) Erhöhung der Miete hingewiesen werden. Eine Vorlage für eine solche Mitteilung finden Sie, ebenso wie ein Staffelmietvertrag, in unseren Vermietervorlagenpaketen.