Vermieterpakete
Definition Unsere Vermieterpakete sind Vorlagenpakete, die Vermietern und Dienstleistern wie Hausverwaltungen oder Versicherungen zur Unterstützung ihrer Vermietungstätigkeit angeboten werden. Lesen Sie welche Dokumente Vermieter wann brauchen. Weiterführende Informationen BASIS – Für 79 € erhalten Sie essenzielle Dokumente wie einen Standard-Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Mieterselbstauskunft – alles, was Sie für den Start der Vermietung benötigen. PLUS – Für […]
Vermieterpfandrecht
Das Vermieterpfandrecht ist ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht des Vermieters, das an bewegliche Sachen des Mieters in der Mietwohnung..
Vermögensauskunft („Insolvenz“)
Die Vermögensauskunft ist eine Erklärung des Schuldners über seine Vermögensverhältnisse, die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung …
Vertragsverletzung
Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn eine Partei die im Mietvertrag festgelegten Pflichten nicht einhält.
Vertragswidriges Verhalten
Vertragswidriges Verhalten bezeichnet Handlungen (oder Unterlassungen) des Mieters bzw. Vermieters, die gegen die Vereinbarungen im …
Verzugszinsen
Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Schuldner zahlen muss, wenn er eine fällige Geldschuld nicht rechtzeitig begleicht.
Vorkaufsrecht des Mieters
Das Vorkaufsrecht des Mieters gibt dem Mieter die Möglichkeit, die von ihm gemietete Wohnung zu kaufen, bevor sie an einen Dritten verkauft wird.
warm
Definition Der Begriff „warm“ bezeichnet umgangssprachlich die Warmmiete, also die Gesamtsumme aus Nettokaltmiete und den Vorauszahlungen auf die Betriebskosten bzw. eine Betriebskostenpauschale. Beispiel Ein Mieter zahlt eine Warmmiete von 1.200 Euro, die 900 Euro Kaltmiete und 300 Euro Betriebskostenvorauszahlung umfasst. Weiterführende Informationen Die Warmmiete gibt Mietern einen Überblick über die monatlichen Gesamtkosten. Sie umfasst alle […]
Warmmiete
Die Warmmiete ist die Summe aus der Nettokaltmiete und den Vorauszahlungen für Betriebskosten, einschließlich Heiz- und Warmwasserkosten.
WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechtsverhältnisse von Wohnungseigentümern innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.