Definition
Der Begriff Dritte bezieht sich auf Personen, die nicht direkt am Mietvertrag beteiligt sind.
Beispiel
Der Mieter überlässt einem Freund (der als Dritter gilt) die Wohnung zur Nutzung.
Weiterführende Informationen
Im Mietrecht spielt die Rolle von Dritten insbesondere bei der Gebrauchsüberlassung und der Untervermietung eine wichtige Rolle. Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen Dritte die Mietsache nicht nutzen, da dies eine Vertragsverletzung darstellen kann. Dritte können auch in Form von Bürgen oder anderen Verpflichteten in das Mietverhältnis eingebunden sein.