Eidesstattliche Versicherung (Insolvenz)

Auf einen Blick

Definition

Die eidesstattliche Versicherung ist eine Erklärung eines Schuldners, in der er seine Vermögensverhältnisse offenlegt, meist im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Beispiel

Im Rahmen eines privaten Insolvenzverfahrens erklärt ein Schuldner, dass er keinerlei Vermögenswerte besitzt und versichert dies eidesstattlich.

Weiterführende Informationen

Die eidesstattliche Versicherung wird in der Regel von einem Gerichtsvollzieher oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abgenommen. Sie dient dazu, Gläubigern einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu geben.

Vermieter erfragen in Mieterselbstauskünften häufig, ob der Mieter in der Vergangenheit schonmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Dies ist eine gute Möglichkeit um die Bonität und Verlässlichkeit eines potenziellen Mieters zu bewerten.