Definition
Die Bruttomiete ist die Gesamtmiete, die neben der Nettokaltmiete auch alle umlagefähigen Betriebskosten umfasst.
Beispiel
Ein Mieter zahlt eine Bruttomiete von 1.200 Euro, die sich aus Nettokaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung zusammensetzt.
Weiterführende Informationen
Die Bruttomiete gibt dem Mieter eine klare Übersicht über die monatlichen Gesamtkosten. Sie unterscheidet sich von der Nettokaltmiete, bei der weder eine Betriebskostenvorauszahlung noch eine Betriebskostenpauschale enthalten sind.
Im Mietvertrag sollte klar geregelt sein, welche Kosten in der Bruttomiete enthalten sind. Es kann auch noch zwischen Bruttowarmmiete (inklusive aller Betriebskosten) und Bruttokaltmiete (inklusive „kalter Nebenkosten“ (z. B. Müllabfuhr, Wasser, Grundsteuer), aber ohne Heizkosten) unterschieden werden. Sowohl Betriebskostenerhöhungen als auch „normale“ Mieterhöhungen führen zu einer höheren Bruttomiete. Hierbei ist allerdings stets die ortsübliche Vergleichsmiete und eine evtl. geltende Mietpreisbremse zu beachten.