Mieterhöhungen: Welche Möglichkeiten haben Vermieter?

Lesen Sie welche Möglichkeiten Vermieter haben, die Miete zu erhöhen.
Außerordentliche Kündigung – Wann dürfen Vermieter fristlos kündigen?

Die außerordentliche fristlose Kündigung ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Mieters. Häufige Gründe sind Zahlungsverzug oder nachhaltige Störungen des Hausfriedens.
Ein Vermieter kann bspw. fristlos kündigen, wenn der Mieter zwei Monate in Folge keine oder nur einen Teil der Miete zahlt. Auch andere Verhaltensweisen wie unerlaubte Untervermietung, erhebliche Lärmbelästigung oder Straftaten können den Vermieter zur Kündigung berechtigen.
Schimmel und Feuchtigkeit vermeiden – Heiz- und Lüftungstipps für Ihre Mieter

Für Vermieter ist es von großer Bedeutung, ihre Mieter über das richtige Lüften und Heizen zu informieren, da so langfristig Schäden an …
Mietkaution effektiv nutzen – So sichern Sie sich als Vermieter ab

Als Vermieter ist es sinnvoll zu Beginn des Mietverhältnisses eine Sicherheitsleistung zu fordern (Mietsicherheit). Neben einer Bürgschaft oder Kautionsversicherungen ist die Barkaution hierbei die am häufigsten gewählte und oft beste Option, um sich als Vermieter abzusichern.
Mieterselbstauskunft – Was darf erfragt werden?

Die Mieterselbstauskunft ist für Vermieter ein sinnvolles Mittel, um entscheidende Informationen über potenzielle Mieter zu erhalten und …
Wohnungsgeberbescheinigung – Das muss enthalten sein

Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist eine schriftliche Erklärung des Wohnungsgebers, dass ein Mieter in die angegebene Wohnung eingezogen ist
Die Unterschiede zwischen Wohnraum- und Gewerbevermietung

Ein Mietverhältnis über Wohnraum liegt vor, wenn Räumlichkeiten zu Wohnzwecken vermietet werden. Eine Geschäftsraummiete liegt vor, wenn …
Bürgschaft bei Vermietung – Wann ist sie sinnvoll?

Oft können Studenten oder andere finanzschwache Mieter keine Kaution zahlen. Eine alternative Mietsicherheit zur Barkaution, ist die Bürgschaft von Dritten.
Die Mietpreisbremse einfach erklärt

Die Mietpreisbremse ist in § 556d BGB geregelt. Sie sieht vor, dass in bestimmten Gebieten eine Höchstgrenze für die Mieten festgelegt werden darf. Wird eine Wohnung in einem solchen Gebiet erstmals oder erneut vermietet, so darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Mieterhöhung – Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Zu Beginn eines Mietverhältnisses kann die Miete frei vereinbart werden, jedoch unterliegt sie bei angespanntem Wohnungsmarkt der Mietpreisbremse. Mieterhöhungen dürfen grundsätzlich nicht einseitig erfolgen und erfordern die Zustimmung des Mieters.
Neben der Möglichkeit der Vereinbarung einer Mieterhöhung mit dem Mieter gemäß § 557 BGB, kann eine Mieterhöhung auch über eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB erfolgen. Die Mitteilung der Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Die Zustimmung durch den Mieter kann gegebenenfalls eingeklagt werden. Weiterhin sind die Kappungsgrenzen zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass innerhalb von drei Jahren nur eine Mieterhöhung (Ausnahme: Modernisierung) erfolgen kann.