Ordentliche Kündigung

Auf einen Blick

Definition

Die ordentliche Kündigung ist eine Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vereinbarten Kündigungsfrist.

Beispiel

Ein Mieter kündigt seinen unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende.

Weiterführende Informationen

Ordentliche Kündigungen können sowohl von Mietern als auch von Vermietern ausgesprochen werden, unterliegen jedoch unterschiedlichen Voraussetzungen. Während Mieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen können, benötigt der Vermieter einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, wie etwa Eigenbedarf oder eine Vertragsverletzung des Mieters.

Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und die gesetzlichen Fristen wahren. Die Kündigung ist nach § 573c BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zu erklären. Die Kündigungsfrist beträgt also grundsätzlich 3 Monate. Die Kündigungsfrist für ordentliche Kündigungen durch den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung der Mietwohnung um jeweils drei Monate.

Besondere Schutzvorschriften gelten für soziale Härtefälle, bei denen Mieter der Kündigung widersprechen können. Im Streitfall muss die Rechtmäßigkeit der Kündigung vor Gericht geklärt werden.