Wenn zivilrechtliche Vereinbarungen strafrechtliche Relevanz entfalten: Wie ein Vermieter von Wohnraum die Mietkation anlegen sollte.
Eine Mietkaution dient einem Vermieter von Wohnraum als eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme. Der Vermieter ist gem. § 551 Abs. 3 BGB verpflichtet, diese Mietkaution insolvenzfest getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Entfallen dabei Zinszahlungen auf die angelegte Geldsumme, sind diese dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auszuzahlen – vorbehaltlich eines ggf. berechtigten Minderungs- und Zurückhaltungsrechts des Vermieters.
Nach der Rechtsprechung des BGH wird durch diese zivilrechtliche Verpflichtung eine gesetzliche Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB begründet. Verletzt ein Vermieter diese Vermögensbetreuungspflicht und kommt es infolgedessen zu einem Vermögensnachteil des Mieters, kommt eine Strafbarkeit des Vermieters wegen Untreue gem. § 266 StGB in Betracht.
Dies erfordert aber mehr als nur eine abstrakte Gefährdung durch die Möglichkeit des Zugriffs von Gläubigern des Vermieters, zum Beispiel dadurch, dass der Vermieter die Mietkaution auf seinem (privaten) Girokonto einzahlt. Verhärtet sich die Gefahr des endgültigen Verlusts der Mietkaution für den Mieter, sodass es bei wirtschaftlicher Betrachtung bereits eine Minderung seines Gesamtvermögens zur Folge hat, könnte eine Pflichtverletzung des Vermieters vorliegen.
Mit anderen Worten: Es muss sich konkret feststellen lassen, dass es dem Vermieter nicht jederzeit möglich ist, einen Geldbetrag in Höhe der gesamten Mietkaution aus eigenen flüssigen Mitteln an den Mieter bezahlen zu können.
Was kann ich als Mieter tun, wenn ich mir unsicher bin?
- Bei Vertragsschluss mit dem Vermieter sprechen und ihn fragen, wie er die Kautionssumme anlegen wird. Bei Unklarheiten stets nachfragen.
- Die Höhe der Mietkaution sollte zudem immer im Mietvertrag niedergeschrieben sein. Weitere Informationen zum Thema Mietkaution finden Sie hier: Mietkaution.
Was kann ich als Vermieter tun, wenn ich mir unsicher bin?
- Am besten bei der Bank des Vertrauens nach einer vermieterfreundlichen Option nachfragen und entsprechende (Unter-)Konten errichten.
- Mietkautionen ausnahmslos auf separaten Konten anlegen. So läuft man nicht Gefahr, dass versehentlich oder unbeabsichtigt was schiefgeht.
- Informieren Sie sich überdies über Alternativen zur Mietkaution (Bürgschaft, Versicherung etc.).