Zeitmietvertrag

Auf einen Blick

Definition

Ein Zeitmietvertrag ist ein befristeter Mietvertrag, der mit einer festen Laufzeit abgeschlossen wird und nach Ablauf dieser Zeit automatisch endet.

Beispiel

Ein Vermieter schließt mit einem Mieter einen Zeitmietvertrag über ein Jahr ab, da er danach die Wohnung für Eigenbedarf nutzen möchte.

Weiterführende Informationen

Zeitmietverträge sind im Mietrecht streng geregelt und erfordern eine sachliche Begründung, wie etwa Eigenbedarf oder eine geplante Sanierung. Ohne Vorliegen einer solche Begründung gilt der Vertrag als unbefristet. Der Vorteil eines Zeitmietvertrags liegt in der Planungssicherheit für beide Parteien.

Allerdings hat der Mieter während der Laufzeit nur eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten. Der Vermieter muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrags mitteilen, ob die angegebene Zweckbestimmung bzw. der Befristungsgrund weiterhin besteht. Geschieht dies nicht, kann der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Streitigkeiten entstehen häufig, wenn der Vermieter den Zweck des Zeitmietvertrags nicht einhält, etwa wenn kein Eigenbedarf besteht.