Definition
Der Begriff „warm“ bezeichnet umgangssprachlich die Warmmiete, also die Gesamtsumme aus Nettokaltmiete und den Vorauszahlungen auf die Betriebskosten bzw. eine Betriebskostenpauschale.
Beispiel
Ein Mieter zahlt eine Warmmiete von 1.200 Euro, die 900 Euro Kaltmiete und 300 Euro Betriebskostenvorauszahlung umfasst.
Weiterführende Informationen
Die Warmmiete gibt Mietern einen Überblick über die monatlichen Gesamtkosten. Sie umfasst alle umlagefähigen Betriebs- bzw. Nebenkosten, wie Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr und Hausmeisterdienste. Die Warmmiete kann sich ändern, wenn die Betriebskosten steigen oder fallen oder die Nettokaltmiete erhöht wird. Im Mietvertrag sollten die Bestandteile der Warmmiete genau aufgeführt werden. Mieter haben das Recht, die Betriebskostenabrechnung einzusehen, um sicherzustellen, dass die Warmmiete korrekt berechnet wurde.