Definition
Schönheitsreparaturen sind Renovierungsarbeiten zur Verbesserung des Aussehens des Raumes und zur Behebung von oberflächlichen Schäden, die der Mieter während oder am Ende des Mietverhältnisses durchführen muss.
Beispiel
Ein Mieter streicht vor der Rückgabe der Wohnung die Wände mit heller, deckender Farbe.
Weiterführende Informationen
Die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen muss zwischen Vermieter und Mieter im Mietvertrag vereinbart werden. Nach der Rechtsprechung dürfen Vermieter die Durchführung nur verlangen, wenn die Wohnung in renoviertem oder vergleichbarem Zustand übergeben wurde.
Viele Klauseln in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen. Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände sind nur durchzuführen, wenn dies erforderlich ist. Unwirksam sind sog. „starre Fristenpläne“. Es kann also nicht vereinbart werden, dass die Wände alle 3 Jahre unabhängig davon, in welchem Zustand die Wände sind, gestrichen werden müssen. Zu den Schönheitsreparaturen gehört neben dem Streichen von Wänden und Decken auch das Beseitigen von Bohrlöchern. Mieter sollten vorab klären, ob und in welchem Umfang Reparaturen erforderlich sind.
Eine wirksame Schönheitsreparaturklausel finden Sie in unseren Mietvertragsvorlagen.