Definition
Die Nettokaltmiete ist die Grundmiete, die der Mieter an den Vermieter für die Nutzung der Mietwohnung zahlt. Sie umfasst weder eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten noch eine Betriebskostenpauschale.
Beispiel
Die Nettokaltmiete einer Wohnung beträgt 800 Euro, zuzüglich 200 Euro Betriebskostenvorauszahlung.
Weiterführende Informationen
Die Nettokaltmiete ist ein zentraler Bestandteil des Mietvertrags und dient als Grundlage zur Berechnung von Mieterhöhungen. Sie spiegelt den Wert der reinen Wohnnutzung wider und muss im Mietvertrag klar ausgewiesen werden. Vermieter sollten prüfen, ob die Nettokaltmiete angemessen ist und der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht, insbesondere ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Der Vermieter darf die Nettokaltmiete nach den gesetzlichen Mieterhöhungsmöglichkeiten erhöhen, wie etwa im Rahmen einer Modernisierung oder als Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete.