Definition
Möblierung bezeichnet die Ausstattung einer Mietwohnung mit Möbeln, die im Mietvertrag oder einer separaten Vereinbarung beschrieben und mitvermietet werden.
Beispiel
Eine Einzimmerwohnung wird mit einer Einbauküche, einem Bett und einem Schrank vermietet.
Weiterführende Informationen
Möblierte Wohnungen sind vor allem bei Kurzzeitmieten beliebt. Der Zustand und Umfang der Möbel sollten im Mietvertrag oder in einem Übergabeprotokoll detailliert beschrieben werden. Schäden an den Möbeln, die über die normale Abnutzung hinausgehen, müssen vom Mieter ersetzt werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Möbel in einem nutzbaren Zustand bereitzustellen. Bei möblierten Mietverhältnissen können besondere Kündigungsfristen gelten. Oftmals handelt es sich um eine Untervermietung. Mieter sollten sicherstellen, dass die Möblierung ihren Bedürfnissen entspricht und alle Vereinbarungen in Schriftform festgehalten werden.