Definition
Die Kleinreparaturklausel ist eine Vertragsklausel, die regelt, dass der Mieter die Kosten von kleinere Reparaturen in der Wohnung bis zu einem bestimmten Betrag selbst tragen muss.
Beispiel
Der Mieter zahlt die Reparatur eines defekten Wasserhahns, da die Kosten unter der in der Kleinreparaturklausel festgelegten Grenze liegen.
Weiterführende Informationen
Eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag muss eindeutig formuliert sein. Sie darf den Mieter nicht unangemessen benachteiligen und gilt nur für Gegenstände, die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen, wie Wasserhähne oder Lichtschalter.
Der Höchstbetrag für Einzelreparaturen liegt in der Regel bei 60 bis 100 Euro, hängt im Einzelfall aber insbesondere von der Miethöhe ab. Es muss auch eine jährliche Höchstgrenze für die Kostentragungspflicht festgelegt werden, die nicht überschritten werden darf. Üblich sind 6 % oder 8% der jährlichen Nettokaltmiete.
Unwirksame Klauseln können dazu führen, dass der Vermieter sämtliche Reparaturkosten tragen muss. Wichtig ist, dass der Mieter die Reparaturen nicht selbst durchführen muss und auch den Handwerker nicht selbst beauftragen muss. Er trägt nur die Kosten. Da solche Klauseln fehleranfällig und oftmals unwirksam sind, ist es sinnvoll, auf Mietvertragsvorlagen, die von Rechtsanwälten erstellt wurden zurückzugreifen.