Definition
Ein Keller oder Kellerabteil ist ein zusätzlicher Raum, der meist zur Lagerung oder Aufbewahrung von Lebensmitteln oder Einrichtungsgegenständen/Mobiliar genutzt wird und häufig Bestandteil eines Mietvertrags ist.
Beispiel
Der Mieter erhält bei der Anmietung der Wohnung Zugang zu einem Kellerabteil, in dem er persönliche Gegenstände lagern kann.
Weiterführende Informationen
Der Keller ist in der Regel Bestandteil des Mietvertrags und darf vom Mieter ausschließlich zu den vorgesehenen Zwecken genutzt werden. Es ist nicht gestattet, gefährliche oder verbotene Gegenstände wie leicht entflammbare Stoffe zu lagern.
Der Vermieter ist verpflichtet, den Keller in einem nutzbaren Zustand bereitzustellen, während der Mieter für die ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich ist.
Streitigkeiten entstehen oft über die Frage der Zugänglichkeit oder die Verpflichtung zur Instandhaltung. Mieter sollten darauf achten, dass auch der Zustand des Keller bzw. eventuelle Mängel im Übergabeprotokoll dokumentiert wird, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.