Instandhaltungspflicht des Vermieters

Auf einen Blick

Definition

Die Instandhaltungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 S. 1 BGB ist dessen Verpflichtung, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.

Beispiel

Der Vermieter lässt ein undichtes Dach reparieren, um Schäden an der Wohnung zu verhindern und diese weiterhin in dem vereinbarten, sprich bewohnbaren Zustand zu halten.

Weiterführende Informationen

Die Instandhaltungspflicht umfasst Reparaturen und Maßnahmen zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Teilweise wird sie auch als Mängelbeseitigungspflicht bezeichnet.

Diese Pflicht liegt grundsätzlich beim Vermieter, für kleinere Reparaturen kann jedoch die Kostentragungspflicht für diese auf den Mieter übertragen werden (Kleinreparaturklausel). Instandhaltungsmaßnahmen müssen rechtzeitig durchgeführt werden, um größere Schäden zu vermeiden.

Der Mieter muss dem Vermieter Mängel unverzüglich anzeigen und kann gegebenenfalls eine Mietminderung geltend zu machen, wenn der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt. Wie hoch eine Mietminderung ausfallen kann, können Sie anhand unserer Mietminderungstabelle abschätzen.