Definition
Eine Indexmiete liegt vor, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist und entsprechend der Preisinflation angepasst werden kann.
Beispiel
Der Mietvertrag enthält eine Klausel, die den Parteien das Recht zur jährlichen Anpassung der Miete entsprechend dem Verbraucherpreisindex vorsieht.
Weiterführende Informationen
Die Indexmiete bietet Vermietern und Mietern eine dynamische Anpassung der Miete an die Preisinflation. Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag. Eine solche ist aber auch nachträglich möglich.Eine Vorlage hierzu finden sie in unseren Vermieterpaketen Plus und Premium.
Die Anpassung der Miete erfolgt in der Regel einmal jährlich und basiert auf den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten. Vermieter müssen die Anpassung in Textform ankündigen und die Berechnungsgrundlage darlegen.
Eine Erhöhung der Indexmiete darf nicht mit einer weiteren Mieterhöhung kombiniert werden, wie etwa einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Für Mieter bietet die Indexmiete Transparenz, jedoch auch das Risiko steigender Kosten bei hoher Inflation. Für Vermieter ist eine Indexmiete dann nachteilig, wenn die ortsüblichen Vergleichsmieten schneller steigen als die ausgewiesene Preisinflation.