Definition
Die Heizkostenverordnung regelt die Verteilung der Wärme- und Warmwasserkosten in Mietobjekten, um eine verbrauchsabhängige Abrechnung sicherzustellen.
Beispiel
Der Vermieter stellt dem Mieter eine Heizkostenabrechnung aus, die auf dem tatsächlichen Verbrauch basiert.
Weiterführende Informationen
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens 50 bis 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Der Rest kann nach Wohnfläche verteilt werden.
Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und Mieter zu einem bewussten Umgang mit Energie zu motivieren.
Der Vermieter ist verpflichtet, geeichte Messgeräte zur Erfassung des Verbrauchs zu installieren. Fehlerhafte Abrechnungen können vom Mieter beanstandet werden. Bei Streitigkeiten entscheidet das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Abrechnung.