Betriebskostenerhöhung

Auf einen Blick

Definition

Die Betriebskostenerhöhung ist die Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen des Mieters, wenn die tatsächlichen Betriebskosten in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum deutlich höher oder niedriger waren als der Saldo der Vorauszahlungen.

Beispiel

Der Vermieter erhöht die Betriebskostenvorauszahlung, weil diese 20 % über den bisherigen Vorauszahlungen liegen.

Weiterführende Informationen

Eine Erhöhung der Betriebskosten ist nur zulässig, wenn der Vermieter diese anhand einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung rechtfertigen kann. Die Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein, wobei der Mieter ein Recht auf Einsicht in die Belege hat.

Mieter können der Erhöhung widersprechen, wenn sie ungerechtfertigt erscheint oder Fehler in der Abrechnung vorliegen. Auch für den Mieter ist eine Anpassung der Vorauszahlung sinnvoll, da er so am Ende des Abrechnungszeitraums keine große Summe auf einmal nachzahlen muss. Die Betriebskostenerhöhung kann unabhängig von einer klassischen Mieterhöhung erfolgen.