Definition
Eine Ablösevereinbarung ist eine vertragliche Regelung zwischen Mieter und Vermieter oder zwischen Nachmieter und Vormieter, in der festgelegt wird, dass der eine dem anderen einen oder mehrere Einrichtungsgegenstände verkauft.
Beispiel
Der Mieter verkauft zum Auszug gegen Zahlung von 1.500 Euro die von ihm eingebaute Küche an den Vermieter. Der Vormieter verkauft die von ihm angebrachten Deckenlampen für 250 Euro an den Nachmieter.
Weiterführende Informationen
Wenn der Vermieter dem Einbau einer Küche oder der Verlegung eines neuen Bodenbelags durch den Mieter zugestimmt hat, ist er verpflichtet, dem Mieter bei Auszug den Zeitwert zu erstatten bzw. dem Mieter eine angemessene Ablösesumme zu zahlen.
Wurden die Einbauten durch den Mieter ohne Einverständnis des Vermieters vorgenommen, kann dieser weiterhin im Rahmen seines Räumungsanspruchs zum Ende des Mietverhältnisses die Beseitigung der Einbauten verlangen. Häufig können die Einbauten hier auch mit Zustimmung des Vermieters an den Nachmieter verkauft werden. Der Vermieter sollte hierbei darauf achten, dass der Nachmieter dazu verpflichtet wird, die Gegenstände bei seinem Auszug aus der Wohnung zu räumen.
Eine Ablösevereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter ist besonders im Zusammenhang mit Einrichtungsgegenständen wie Einbauküchen, Bodenbelägen oder Einbauschränken relevant. Für den Nachmieter bzw. Käufer ist es wichtig, die Funktionalität und den Zustand der Gegenstände vor Abschluss der Vereinbarung zu prüfen, da Gewährleistungsrechte zwischen zwei Verbrauchern bei gebrauchten Gegenständen meist ausgeschlossen werden.
Eine Ablösevereinbarung sollte grundsätzlich schriftlich dokumentiert und von allen Parteien unterzeichnet werden. Rechtlich gesehen handelt es sich entweder um einen Kaufvertrag oder einen typengemischten Vertrag eigener Art.