Verhaltensbezogene Kündigung

Auf einen Blick

Definition

Eine verhaltensbezogene Kündigung liegt vor, wenn der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich kündigt, weil der Mieter schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.

Beispiel

Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis fristlos, weil der Mieter trotz mehrfacher Abmahnungen wiederholt laute Partys feiert und die Nachbarn dadurch erheblich stört.

Weiterführende Informationen

Verhaltensbedingte Kündigungen erfordern in der Regel eine vorherige Abmahnung des Mieters. Typische Gründe sind nachhaltige Störung des Hausfriedens, unerlaubte Untervermietung oder sonstige wiederholte Vertragsverletzungen. Liegt ein so schwerwiegender Verstoß vor, dass eine Abmahnung nicht zugemutet werden kann, kann der Vermieter auch ohne vorherige Abmahnung direkt außerordentlich kündigen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund klar benennen. Mieter haben das Recht, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen oder eine gerichtliche Klärung anzustreben. Vermieter sollten alle Verstöße dokumentieren, um ihre Ansprüche im Streitfall durchsetzen zu können.