Definition
Untervermietung beschreibt die teilweise oder vollständige Überlassung der Mietsache durch den Mieter an eine dritte Person.
Beispiel
Ein Mieter vermietet ein Zimmer seiner Wohnung an einen Untermieter, weil er für 6 Monate im Ausland ist.
Weiterführende Informationen
Die Untervermietung ist nach § 540 BGB grundsätzlich zustimmungspflichtig. Der Mieter muss den Vermieter über die Identität des Untermieters und die Bedingungen der Untervermietung informieren. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse dagegen spricht. Ein solches liegt beispielsweise vor, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass der Untermieter die Wohnung nicht vertragsgemäß behandelt oder die Wohnung gewerblich nutzt.
Eine unzulässige Untervermietung kann zu einer fristlosen Kündigung seitens des Vermieters führen. Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter für die gesamte Miete und etwaige Schäden verantwortlich.