Abmahnung

Auf einen Blick

Definition

Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein vertragswidriges Verhalten zu unterlassen, verbunden mit dem Hinweis, dass bei Wiederholung rechtliche Konsequenzen drohen. Im Mietrecht ist sie je nach Einzelfall für Voraussetzung für außerordentliche Kündigungen durch den Vermieter.

Beispiel

Ein Mieter feiert mehrfach lautstarke Partys, die die Nachbarn stören. Der Vermieter mahnt den Mieter schriftlich ab und fordert ihn auf, die Lärmbelästigung zu unterlassen. Sollte der Mieter das Verhalten wiederholen, kann der Vermieter evtl. fristlos kündigen.

Weiterführende Informationen

Die Abmahnung ist ein wesentliches Instrument im Mietrecht, um Verstöße gegen vertragliche Pflichten zu adressieren. Sie dient dazu, den Mieter auf Fehlverhalten hinzuweisen und ihn dazu zu veranlassen, sein Verhalten zu ändern. Typische Gründe für eine Abmahnung sind unpünktliche oder zu niedrige Mietzahlungen, erhebliche Lärmbelästigung oder Verstöße gegen die Hausordnung.

Eine wirksame Abmahnung muss konkret formuliert sein und den beanstandeten Sachverhalt detailliert und bestimmbar beschreiben. Auch auf potenzielle Konsequenzen bei Wiederholung sollten Vermieter hinweisen. Ohne Abmahnung ist eine fristlose Kündigung in der Regel unwirksam, es sei denn, das Verhalten des Mieters ist so gravierend, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Für den Vermieter ist es wichtig, die Abmahnung schriftlich zu dokumentieren, um sie im Streitfall nachweisen zu können.

Neben der Abmahnung gibt es auch noch die Mahnung. Diese bezieht sich nicht auf das Unterlassen eines vertragswidrigen Verhaltens, sondern beinhaltet die Aufforderung, eine geschuldete Leistung, wie beispielsweise eine Zahlung zu erbringen.