Untermieter

Auf einen Blick

Definition

Ein Untermieter ist eine Person, die von einem Hauptmieter bzw. Untervermieter Teile der Wohnung oder die gesamte Wohnung mietet.

Beispiel

Ein Hauptmieter vermietet ein Zimmer seiner Wohnung an einen Studenten als Untermieter.

Weiterführende Informationen

Die Untervermietung bedarf in der Regel der Erlaubnis des Vermieters nach § 540 BGB. Wird diese verweigert, ohne dass berechtigte Gründe vorliegen, hat der Hauptmieter/Untervermieter das Recht, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen. Untermietverträge sollten schriftlich abgeschlossen werden und die Rechte und Pflichten beider Parteien klar regeln. Eine Vorlage finden Sie in unseren Vermietungsvorlagenpaketen. Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verantwortlich. Konflikte können entstehen, wenn der Untermieter die Hausordnung missachtet oder Schäden verursacht.