Definition
Die Rauchmelderpflicht bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung bestimmter Wohnräume mit Rauchwarnmeldern durch den Eigentümer.
Beispiel
Ein Vermieter installiert in einer vermieteten Wohnung Rauchmelder in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur, um den gesetzlichen Anforderungen der Landesbauordnung zu entsprechen.
Weiterführende Informationen
In allen Bundesländern besteht eine gesetzliche Pflicht, Wohnräume mit Rauchmeldern auszustatten. Die konkrete Regelung richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. In der Regel müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. In Berlin und Brandenburg gilt die Pflicht zusätzlich für Wohn- und Arbeitszimmer.
Für den Einbau ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Die Wartungspflicht kann – je nach Landesrecht – beim Eigentümer oder beim Mieter liegen. Vermieter sollten darauf achten, dies im Mietvertrag klar zu regeln.
Ein Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht kann zu Haftungsrisiken führen, etwa wenn ein Brand nicht rechtzeitig bemerkt wird.